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Rechnung

Aus Sicherheitsgründen senden wir Ihnen alle Rechnungen immer separat per Brief. Das heißt, dass sie niemals in einer Lieferung zusammen mit Ihren Produkten enthalten sind! Dementsprechend sollte Sie auch bitte nur Geld auf unser Konto überweisen, nachdem Sie auch eine Rechnung erhalten haben. Um Verwechslungen zu vermeiden, ist es ratsam, die auf der Rechnung stehende Rechnungsnummer und wenn möglich auch noch die Kundennummer als Verwendungszweck zu vermerken. Alternativ können Sie auch das beiliegende SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen und es uns im Original zusenden, so dass wir im Anschluss alle offenen Rechnungen direkt von Ihrem Konto einziehen können.

SEPA-Lastschriftmandat



Welche Rechnungen erhalten Sie von uns?


Rechnungen für Inkontinenzversorgungen per Privatkauf erhalten nach Ihrer Lieferung per Post.

Eine Versorgung über die Krankenkassen unterliegt dem § 12 SGB V - Wirtschaftlichkeitsgebot. Hier ist in zwei Absätzen folgendes festgelegt:

  1. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
  2. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Bei einer Bestellung über das notwendige Maß hinaus tragen Versicherte die entsprechenden Mehrkosten selbst. Sie können zudem eine Privatkauflieferung bei uns veranlassen, die Ihnen dann privat in Rechnung gestellt wird und die sie auch nicht bei Ihrer Krankenkasse geltend machen können.


Gesetzliche Zuzahlungen bei Inkontinenzversorgung


Diese werden Ihnen halbjährlich (Januar - Juni & Juli - Dezember) in Rechnung gestellt und gelten somit rückwirkend für die Monate, in denen Sie versorgt wurden. Auch diese senden wir Ihnen separat per Post zu.

ACHTUNG!

Versicherte, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, sind verpflichtet uns diese Befreiung (nachdem Sie sie von der Krankenkasse erhalten haben) unverzüglich vorzulegen (per Fax, per Mail oder als Kopie per Post). Da die gesetzlichen Zuzahlungsbefreiungen immer nur für ein Kalenderjahr gültig sind, sollten Sie bitte darauf achten, dass eine erneute Befreiung für ein weiteres Kalenderjahr ebenfalls unverzüglich bei uns vorzulegen ist.

Beratungsformular

Was bedeutet eine gesetzliche Zuzahlung?


  • Grundsätzlich müssen alle Versicherten ab 18 Jahren eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten. Das bedeutet, dass Versicherte zehn Prozent der Kosten für Inkontinenzmaterialien selbst tragen müssen, allerdings maximal 10 Euro pro Monat.
  • Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit.


Wie kann ich mich von der gesetzlichen Zuzahlung bei meiner Krankenkasse befreien lassen?


  • Für Erwachsene gibt es die Möglichkeit, im laufenden Jahr von der Zuzahlung befreit zu werden, sofern sie ihre persönliche Belastungsgrenze überschritten haben. Diese Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens abzüglich der Freibeträge für Kinder und Ehe- oder Lebenspartner. Für Patienten mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent.
  • Eine Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen muss schriftlich bei der Krankenkasse beantragt werden. In der Regel sind dazu Belege der bisher geleisteten Zuzahlungen, Kopien der Einkommensnachweise sowie eine Bescheinigung des Arztes über eine chronische Erkrankung erforderlich. Details erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse.

Downloads

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Rezept

Was muss ich mit einem Erstversorgungsrezept tun?

Rechnung

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