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Endverbraucher

Kosten für Inkontinenzhilfen werden nur von der Krankenkasse übernommen, wenn:


  • eine ärztlich attestierte Inkontinenz vorliegt, die mindestens eine mittlere Urin- und/oder Stuhlinkontinenz ist
  • die Verwendung von Inkontinenzhilfen im Einzelfall erforderlich und medizinisch notwendig sind, sowie der betreffenden Person dabei hilft, die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu erfüllen.


§ 12 SGB V - Wirtschaftlichkeitsgebot


  1. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
  2. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Im Allgemeinen ist festzustellen, dass Inkontinenz meist als Folgeerkrankung auftritt. Dadurch sollte man es auch unbedingt behandeln lassen.


So erhalten Sie Inkontinenzartikel


Neben Inkontinenzhosen (Windeln mit seitlichen Klebe/Klettverschlüssen) für Erwachsene zählen auch Inkontinenzeinlagen, Inkontinenzvorlagen, Inkontinenzslips (Pants) zu den aufsaugenden Inkontinenzartikeln.
Diese können vom behandelnden Arzt (Hausarzt, Urologe, Gynäkologen usw.) per Rezept verordnet werden. Dieses Rezept können Sie im Anschluss ganz einfach im Original zusammen mit einer eventuellen gesetzlichen Zahlungsbefreiung (Kopie) mit einer Telefonnummer von Ihnen oder Ihrer Pflegeperson/Ihrem Ansprechpartner per Post bei uns einreichen.

Rezeptvorlage


Je nach Art und Schwere der Inkontinenz sind ganz unterschiedliche Hilfs- und Pflegemittel von Nöten. Aufgrund der großen Auswahl ist es manchmal nicht einfach das am besten passende Produkt zu finden, deshalb helfen wir Ihnen bei der Wahl der richtigen Inkontinenhilfszmittel.
Wenn Sie sich also nicht sicher sein sollten, was für Sie in Frage kommt, bieten wir Ihnen unseren Inkontinenzmuster-Service an. Sie erhalten dann von uns Muster des entsprechenden Inkontinenzproduktes und können so ganz einfach und unkompliziert herausfinden, welche Artikel Ihnen am besten helfen.

Beratungsformular


Um Sie persönlich und speziell zu beraten, rufen Sie uns gerne an.

Kontaktanfrage

Sie haben außerdem Anspruch auf Dienst- und Serviceleistungen, wie:


  • eine umfassende Beratung und passende Versorgung mit Inkontinenzmaterial nach Ihren Wünschen, Lebensumständen und dem medizinischen Bedarf
  • das eigene Tragen der entsprechenden Kosten bei einer Bestellung über das notwendige Maß hinaus (Privatkaufrechnung)
  • Lieferung von Inkontinenzmitteln an Ihren Wunschlieferort, sowie auf Anfrage in neutraler Verpackung.


So erhalten Sie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel


Für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln benötigen Sie keine ärztliche Verordnung / kein Rezept. Es bedarf aber einen Antrag auf die Kostenübernahme der Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Diesen Antrag reichen wir gerne für Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und versorgen Sie ab dem Genehmigungszeitraum mit den gewünschten Produkten. Den Antrag auf Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel finden Sie hier.

Antrag zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (deutsch)


Antrag zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (russisch)


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Grenzstraße 19, 06112 Halle (Saale)

Telefon: +49(0)345-24980914
Mobil: +49(0)176-22676970
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