Beratung
Gerne versorgen wir Sie mit Pflegehilfsmitteln z.B. wiederverwendbare und waschbare Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Flächendesinfektionsmittel und Händedesinfektionsmittel. Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben alle Pflegebedürftigen mit anerkannten Pflegegrad, die in der Häuslichkeit, in einem betreuten Wohnen oder in einer Pflege-WG wohnen. Die Pflegehilfsmittel sollen die Pflegemaßnahmen erleichtern, die Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern und eine eigenständige Lebensführung ermöglichen.
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Produkte
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gem. § 78 Absatz 1 i.V.m. § 40 Absatz 2 SGB XI
Pflegehilfsmittel der Produktgruppen 51/54
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